Hallo, womit dürfen wir Ihnen helfen? 

Gebäude im Hintergrund eines Energieausweises

Energieausweis

Aufgrund des eingeführten Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
ändern sich die Rahmenbedingungen für die Ausstellung von
verbrauchsorientierten Energieausweisen. Für die Empfehlungen
werden nun auch Fotos von relevanten Gebäudeteilen benötigt.

Wir erstellen Energieausweise für Ihre Immobilie

Mit einem Energieausweis können Sie als Mieter, Pächter oder Käufer sehr einfach und schnell den Energiebedarf von Wohnungen und Häusern miteinander vergleichen. Auf diese Weise sind für Sie zukünftige Heiz- und Warmwasserkosten verlässlich abschätzbar. Seit 2014 muss bei einer Immobilienbesichtigung der Energieausweis vom Besitzer vorgelegt werden und ist ein wesentlicher Bestandteil des Miet-, Kauf- oder Pachtvertrags. Darüber hinaus dient ein Energieausweis als Orientierung bei einer energetischen Modernisierung.

Sie benötigen schnell einen günstigen Energieausweis?

Bei uns können Sie sehr unkompliziert einen Energieausweis in wenigen Schritten bestellen. Je nach Anforderung erhalten Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.

Neue Regelung seit dem 01. Mai 2021 

Energieausweis Erfassungsbogen

Die Erstellung von Energieausweise ist ab dem 01.05.2021 aufwendiger, da nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) entweder eine Vor-Ort-Begehung der Immobilie durch den Ersteller des Ausweises erfolgen muss oder ersatzweise der Antragsteller Bildaufnahmen nach definierten Vorgaben einreichen muss.

Bei uns können Sie entsprechend der neuen Regelung ganz bequem Ihre Formulare und Dateien hochladen

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis liefert Ihnen wichtige Angaben zum energetischen Zustand eines Gebäudes bzw. zur vorhandenen Energieeffizienz. Als Käufer oder Mieter einer Immobilie können Sie so verschiedene Objekt miteinander vergleichen. Auf diese Weise erhalten Sie eine Vorstellung über die Verbrauchswerte, wie beispielsweise anfallende Heiz- oder Warmwasserkosten. Die Erstellung eines Energieausweises ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Verkäufer oder Vermieter verpflichtend und stellt unter Berücksichtigung der Energiekostenentwicklung ein wichtiges Kaufkriterium dar.

Was sind die Vorteile unseres Energieausweises?

  • Sie erhalten eine fachliche Prüfung durch Experten auf diesem Gebiet.

  • Unsere Erfassungsbögen sind leicht verständlich und übersichtlich gestaltet.

  • Sie erhalten postalisch eine hochwertige Ausfertigung Ihres Energieausweises und müssen diesen nicht selber ausdrucken und präsentierfähig zusammenstellen.

  • Unsere Energieausweise sind kostengünstig.

  • Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis, was benötige ich? 

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises, einen Verbrauchsausweis sowie einen Bedarfsausweis.

Der Bedarfsausweis liefert einen wesentlich genaueren Energiekennwert, da dieser alle relevanten Daten des Gebäudes berücksichtigt. Dabei werden aus der Wärmedämmfähigkeit des Gebäudes und der vorhandenen Anlagentechnik der Jahresenergiebedarf sowie der Primärenergiebedarf errechnet. Aus den Ergebnissen können dann entsprechende Modernisierungsmaßnahmen abgeleitet werden. Der Bedarfsausweis ist daher wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis und wird grundsätzlich auch von der Deutschen Energie-Agentur empfohlen.

Es ist jedoch nicht zwingend für alle bestehenden Gebäude der bedarfsbasierte Energieausweis erforderlich. Oftmals ist der einfachere verbrauchsbasierte Energieausweis schon ausreichend. Dieser basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Daher ist hierbei das Resultat sehr stark abhängig von den Bewohnern.

Der Verbrauchsausweis ist aufgrund der einfacheren Datenerhebung günstiger und kostet bei uns nur 89 €, den höherwertigen Bedarfsausweis können Sie bei uns bereits schon für 279 € erhalten. Bestellen Sie jetzt online.

 

Welches Gebäude braucht ab wann welchen Energieausweis?

Für Neubauten werden bereits seit 2002 Energieausweise erstellt. Bei Bestandsgebäude ist seit 2008 der Energieausweis Schritt für Schritt zur Pflicht geworden. Wir haben für Sie eine Übersicht erstellt, wann welcher Energieausweis zulässig ist:

Bedarfsausweis Verbrauchsausweis
1 bis 4 Wohneinheiten
Bauantrag vor dem 01.11.1977
Anforderung 1. Wärmeschutzverordnung
nicht erfüllt
1 bis 4 Wohneinheiten
Bauantrag vor dem 01.11.1977
Anforderung 1. Wärmeschutzverordnung
sind erfüllt
1 bis 4 Wohneinheiten
Bauantrag nach dem 01.11.1977
mit 5 oder mehr Wohneinheiten
Heizkosten- bzw. Verbrauchsabrechnungen
der vergangenen 3 Jahre
liegen nicht vollständig vor.

Für Gewerbe-, Büro- oder Verwaltungsgebäude sowie ähnliche Gebäude dieser Art benötigen Sie den Energieausweis für Nichtwohngebäude. Hierbei fließen auch die Energiebedarfe für die Lüftungs- und Klimaanlage sowie die Beleuchtung des Gebäudes in den Endenergiekennwert mit ein.

Jetzt in 3 Schritten den Energieausweis bestellen 

  1. Laden Sie unseren Erfassungsbogen herunter und füllen Sie diesen möglichst vollständig aus.
  2. Laden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen sowie Fotos Ihres Gebäudes (von allen Seiten - Außenaufnahmen) sowie Ihrer Heizungsanlagentechnik (z.B. Brenner oder Rohrleitungen - Innenaufnahmen) in unserem

    Uploadportal
  1. hoch. Das Einreichen von Bildern ist seit dem 01.05.2021 verpflichtend. Nach erfolgreichem Upload und Bestätigung Ihrer persönlichen Angaben erhalten Sie per E-Mail eine Rechnung über 89 € für den Verbrauchsausweis bzw. 279 € für den Bedarfsausweis.
  1. Bezahlen Sie den jeweiligen Rechnungsbetrag auf das angegebene Konto der Stadtwerke Hürth unter Angabe Ihrer Auftragsnummer. Nach Eingang Ihrer Bezahlung bei uns erhalten Sie eine Bezahlbestätigung und Ihr Auftrag wird sofort ausgeführt. Nach wenigen Tagen ist Ihr Energieausweis in Ihrem Postfach.

Sie haben Fragen? Gerne sind wir für Sie da.

Frau Bühr

Abteilung Kundenservice

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